Sonntag, 15. April 2012

Überflüssige Paragraphen



Die Demokratie ist eine schöne Sache. 
Wenn nur nicht das lästige Volk wäre.

Ständig ist man gezwungen Wahlen abzuhalten und diese gräßlichen Spektakel halten die Lobbyisten und Hintergrundrunden nur vom Klüngeln ab!

Der Parlamentarismus ist auch eine schöne Sache. Wenn nur nicht die lästigen Parlamentarier wären.
Statt einfach brav da zu sitzen, die Klappe zu halten und abzunicken was die große Vorsitzende befiehlt, kommt es immer wieder vor, daß renitente Abgeordnete zu widerdenken wagen.
 Ja, schlimmer noch; einige ganz Dreiste versteigen sich gar dazu ihre Meinungen nicht für sich zu behalten, sondern sie coram publico ausbreiten zu wollen!

Geht es noch?

Wie soll denn das Volk ordentlich regiert werden, wenn am Ende jeder sein Gewissen entdeckt und meint seinen unqualifzierten Senf dazugeben zu müssen?

Da gab es ja schon mal diese ehemalige FDP-Frau, die immer so nervtötend an dieses eigenartige Büchlein erinnerte, Grunzgesetz oder so ähnlich (irgendwas Unwichtiges jedenfalls) und davon phantasierte man solle den Parlamentariern nicht befehlen was sie zu tun hätten.
Lächerlich.

tagesschau.de: Wo wurde das Grundgesetz aus Ihrer Sicht in den letzten 60 Jahren bis aufs äußerste strapaziert?

Hamm-Brücher: Es gibt ganz bestimmte Punkte im Grundgesetz, die für unsere Demokratie nicht so glücklich gelaufen sind. Ich denke an den Artikel 38, in dem es heißt: "Der Abgeordnete ist Vertreter des ganzen Volkes. Er ist an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen" – dass dieser Artikel, ein strenges gutes Gebot, im parlamentarischen Leben mit überwiegendem Fraktionszwang und Befehlsausgaben für Abstimmungen nicht eingehalten wird, das bedaure ich sehr.

Wo soll denn das hinführen Frau Hamm-Brücher?

Wissen Sie denn gar nicht wie gefährlich das ist? 

In dieser Legislatur haben es sogar schon vereinzelt Schwarze und Gelbe gewagt GEGEN die weiseste aller weisen Regierungen zu stimmen! 
Unzumutbare Zustände sind das für die arme Angela Merkel!

Der erste Absatz des Artikels 38, in dem die Gewissensfreiheit des Abgeordneten garantiert wird, wurde zum Glück fast immer wohlwollend überlesen.

Eine "wesentliche Grundlage unseres parlamentarischen Lebens" ist die Bestimmung nie geworden. Stattdessen eher ein Ärgernis im Alltag, die auch schon mal als "Parlamentslyrik" verhöhnt wurde. Deshalb habe ich einmal angeregt, man solle sie doch zur Erinnerung in die Stirnseite des Plenarsaals gravieren, unter den Bundesadler.
Dennoch: Im Lauf der Jahrzehnte hat die Berufung auf Artikel 38 gelegentlich zu Konflikten geführt. In einem größeren ging es 1982 um mich [= Hildegard Hamm-Brücher - T.], einen zweiten erleben wir derzeit in Hessen (wenn auch nur den öffentlich sichtbaren Teil davon, nicht dessen Austragung in Gremien und in Gesprächen). Kleinere Konflikte spielen sich häufig hinter den Kulissen der Parlamente ab. Sie enden meist in unterschiedlichen Formen des Kleinbeigebens und/oder Resignierens. Ein besonderes Ärgernis ist es allerdings, wenn Fraktionsführungen entscheiden, ob und wann der Fraktionszwang suspendiert werden darf - wenn das Gewissen also "Par ordre de Mufti" freigegeben wird.

Die Heldenparteien CDU, CSU, FDP und SPD (sic!) wollen sich aber nicht länger von gewissensorientierten Labertaschen den Alltag verkomplizieren lassen und planen daher ihnen komplett das Rederecht zu entziehen. 
Künftig soll der Bundestagspräsident nur noch Redner zulassen, die der jeweilige Fraktionsvorstand genehmigt hat.

Mit den neuen Regeln soll der Parlamentspräsident verpflichtet werden, das Wort nur mehr den von der Fraktion eingeteilten Rednern zu erteilen. Andere Abgeordnete darf er nur ganz ausnahmsweise und nur noch drei Minuten lang reden lassen - auch dies nur "im Benehmen mit den Fraktionen".
Diese Formulierung verlangt zwar keine ausdrückliche Zustimmung der Fraktionen (die wahrscheinlich regelmäßig nicht erteilt würde). Der Bundestagspräsident soll sich aber nicht nur mit der Fraktion des Abgeordneten verständigen, den er abweichend von der Nominierung reden lassen will. Er soll auch alle anderen Fraktionen informieren und ihre Stellungnahmen einholen. Und er muss allen Fraktionen nicht nur die geplante Worterteilung, "sondern auch die konkrete Platzierung in der Rednerfolge" mitteilen.   Diese neue Geschäftsordnung soll es offensichtlich dem Bundestagspräsidenten besonders schwer machen, Vertreter abweichender Meinungen überhaupt zu Wort kommen zu lassen: Das ihm auferlegte Procedere ist kompliziert. Es soll auf diese Art und Weise verhindert werden, dass noch öfter passiert, was Norbert Lammert bei der Abstimmung über die Euro-Rettung gestattete: Er hatte die Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU) und Frank Schäffler (FDP) reden lassen, die von ihrer Fraktion abweichende Meinungen vertraten.

Was fällt diesem Lammert auch ein? 
Der verwirrt mutwillig das Volk, indem er nicht auf Parteilinie argumentierenden Parlamentarier gewähren lässt! 
Wo kommen wir denn da hin? 
Darf am Ende jeder seine eigene Meinung haben?

Wie extrem überfällig es ist endlich den selbst denkenden Volksvertretern die Knebel anzulegen, zeigt sich schon wieder an ihrer Aufmüpfigkeit.
 Sie wagen es doch tatsächlich gegen diese sinnvolle neue Geschäftsordnung aufzubegehren. Besonders renitent erweisen sich mal wieder die staatsfeindlichen Sozen. 
Pfui!

Union, FDP und SPD müssen schon in dieser Woche mit Widerstand in ihren Fraktionen gegen die Novelle rechnen, die sie gegen den Willen von Grünen und Linkspartei Ende April im Bundestag durchsetzen wollen. Insbesondere in der SPD rührt sich massive Kritik an der Neuregelung, die womöglich sogar vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden werden muss. […] Steinbrück sagte am Rande einer Parteiveranstaltung in Münster, man dürfe insbesondere mit Blick auf die Popularität der Piratenpartei nicht den Eindruck erwecken, "es solle das Rederecht im Bundestag für andere, unbequeme Meinungen eingeschränkt werden".
Der Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Swen Schulz sagte der Süddeutschen Zeitung, er könne diese Einschränkungen nicht akzeptieren: "Ich werde diesem Vorschlag nicht zustimmen, und ich gehe davon aus, dass andere in der Fraktion es genauso sehen. Dieser Drops ist noch nicht gelutscht."
Der SPD-Vizefraktionsvorsitzende Axel Schäfer brachte für den Fall größeren Widerstandes eine Verschiebung der Abstimmung ins Spiel, die bislang für den 26. April geplant ist.

Man kann nur hoffen, daß sich Kauder, Brüderle und Co mit ihrem Maulkorb-Beschluß durchsetzen.
 Dann wäre auch mehr Zeit, um auf Phoenix scripted-reality-shows zu zeigen, weil die Bundestagsdebatten nach zehn Minuten abgebrochen werden könnten, da nur meinungsgleiche Redner zugelassen wären.

Es bleibt aber noch viel zu tun für den Gesetzgeber. 
Neben dem Art 38 Abs 1 GG
(Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.)
sollten die Parlamentarier aber auch gleich noch den regierungsfeindlichen Art 5, Abs1 GG streichen:
(Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.)
Der Artikel 5 führt nämlich zu gefährlicher Insubordination. 
Wieso darf ein Prantl öffentlich sowas verbreiten?

Das Parlament heißt Parlament, weil dort parliert, weil dort geredet werden soll - so viel, so klug, so streitig und so überzeugend wie möglich. Das Parlament ist, der Idee und dem Papier des Grundgesetzes nach, der freieste Ort, den man sich vorstellen kann. Nirgendwo ist die freie Rede so geschützt wie dort - wenn denn der Abgeordnete überhaupt zum Reden kommt. Künftig nicht mehr. Die geplante neue Geschäftsordnung ist die Gebrauchsanweisung dafür, wie man den Bundestag kaputtmacht.
Der freien Rede des freien Abgeordneten soll der Garaus gemacht werden. Genau dies wollen die Fraktionsspitzen ihren Parlamentariern aufzwingen: Wer unbedingt erklären will, warum er wie abstimmt, der soll das künftig schriftlich tun - kurz vor der Abstimmung, und auf so wenigen Zeilen wie möglich. […]
Man könnte das Parlament dann auch gleich viel einfacher und billiger organisieren - und den jeweiligen Fraktionschefs oder den parlamentarischen Geschäftsführern ein Depotstimmrecht geben.

Schlimm ist das.

Der Urnenpöbel ist schon total aufgehetzt und nörgelt auch an den Plänen von Schwarzgelb + SPD (partiell) herum.

Tststststsss...